Was tun im Schadenfall? Die wichtigsten Schritte und häufigsten Fehler

Im Schadenfall zählen vier Dinge: weiteren Schaden verhindern, alles dokumentieren, den Schaden unverzüglich melden und nichts wegwerfen oder reparieren, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Wer sich daran hält, vermeidet die meisten Probleme bei der Regulierung.
Hinter diesen Schritten stehen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, die sogenannten Obliegenheiten. Verletzt du sie, darf der Versicherer seine Leistung kürzen oder im schlimmsten Fall ganz verweigern. Es lohnt sich also, die Reihenfolge zu kennen, bevor etwas passiert.
Die ersten Schritte
- 1Menschen in Sicherheit bringen und bei Bedarf Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei rufen.
- 2Den Schaden begrenzen: Wasser abstellen, Strom abschalten, das kaputte Fenster provisorisch sichern.
- 3Fotos und Videos machen, bevor du etwas veränderst.
- 4Den Schaden deinem Versicherer oder Makler melden.
- 5Beschädigte Sachen aufbewahren, bis der Versicherer sie freigibt.
- 6Belege zusammensuchen: Rechnungen, Kaufverträge, Kontoauszüge.
Welche Pflichten du hast
Das Versicherungsvertragsgesetz und die Bedingungen deines Vertrags verlangen drei Dinge von dir. Du musst den Schaden unverzüglich anzeigen, also ohne schuldhaftes Zögern. Du musst den Schaden so gering wie möglich halten. Und du musst dem Versicherer alle Auskünfte geben, die er braucht, um den Fall zu prüfen, und zwar vollständig und wahrheitsgemäß.
Wie schwer ein Verstoß wiegt, hängt vom Verschulden ab. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Leistung in der Regel bestehen. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen, bei Vorsatz kann er die Leistung verweigern. Das gilt vor allem dann, wenn der Verstoß die Aufklärung oder die Höhe des Schadens beeinflusst hat.
Richtig dokumentieren
Gute Unterlagen beschleunigen die Regulierung mehr als alles andere. Fotografiere den Schaden aus mehreren Blickwinkeln, einmal in der Übersicht und einmal im Detail. Notiere Datum, Uhrzeit und Hergang, solange die Erinnerung frisch ist. Schreib die Namen und Kontaktdaten von Zeugen und Beteiligten auf.
Für beschädigte oder gestohlene Gegenstände brauchst du Nachweise über Anschaffung und Wert. Rechnungen sind ideal. Fehlen sie, helfen Kontoauszüge, Garantiekarten, Bedienungsanleitungen oder Fotos, auf denen der Gegenstand zu sehen ist. Wer seine Belege digital ablegt, hat sie auch dann noch, wenn der Ordner im Keller unter Wasser steht.
Besonderheiten je nach Versicherung
Haftpflicht
Hast du jemandem einen Schaden zugefügt, zahle nicht selbst und gib keine Zusage über die Schuld ab. Melde den Fall und überlass die Prüfung dem Versicherer. Er wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.
Hausrat und Wohngebäude
Bei Leitungswasser zuerst den Haupthahn schließen, bei Sturm lose Teile sichern. Notmaßnahmen sind erlaubt und erwünscht. Größere Reparaturen erst nach Freigabe beauftragen.
Einbruch und Diebstahl
Sofort die Polizei rufen und Anzeige erstatten. Erstelle eine Liste der gestohlenen Gegenstände für Polizei und Versicherer. Gestohlene Karten und Geräte sperren lassen.
Kfz
Unfallstelle sichern, Daten der Beteiligten und Kennzeichen notieren, Fotos machen. Die Meldefrist ist in den Bedingungen geregelt, üblich ist eine Woche. Unterschreibe vor Ort kein Schuldanerkenntnis.
Die häufigsten Fehler
- Zu spät melden. Wer wochenlang wartet, erschwert die Prüfung und riskiert eine Kürzung.
- Beschädigte Sachen entsorgen. Ohne das Beweisstück kann der Versicherer den Schaden nicht begutachten.
- Vorschnell reparieren lassen. Notmaßnahmen sind in Ordnung, die eigentliche Reparatur braucht die Freigabe.
- Ungenaue oder geschönte Angaben machen. Falsche Angaben können den gesamten Anspruch kosten und strafbar sein.
- Die Schuld anerkennen. Ob und in welcher Höhe du haftest, klärt der Versicherer.
- Keine Belege haben. Ohne Nachweis über den Wert wird geschätzt, und das fällt selten zu deinen Gunsten aus.
- Zu niedrige Versicherungssumme. Bei Unterversicherung wird auch ein kleiner Schaden nur anteilig ersetzt.
- Ein Abfindungsangebot ungeprüft annehmen. Mit der Unterschrift sind spätere Forderungen meist ausgeschlossen.
Wenn der Versicherer kürzt oder ablehnt
Eine Ablehnung ist nicht immer das letzte Wort. Lass dir die Begründung schriftlich geben und prüfe, auf welche Klausel sich der Versicherer beruft. Oft fehlen nur Unterlagen, oder der Hergang wurde missverständlich geschildert. Eine sachliche Stellungnahme mit Nachweisen führt häufig zu einer neuen Bewertung.
Kommst du so nicht weiter, kannst du dich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Das Verfahren ist für dich kostenfrei. Für private Kranken- und Pflegeversicherungen gibt es eine eigene Ombudsstelle. Erst danach steht der Weg zum Anwalt oder vor Gericht an.
Was dein Makler im Schadenfall übernimmt
Ein Versicherungsmakler steht auf deiner Seite und nicht auf der des Versicherers. Im Schadenfall heißt das: Wir nehmen die Meldung auf, leiten sie an die richtige Stelle weiter, achten auf Fristen und fassen nach, wenn die Bearbeitung stockt. Bei einer Kürzung prüfen wir die Begründung und vertreten deine Position gegenüber dem Versicherer.
Kunden von Fair Beraten melden einen Schaden direkt über das Formular im Kundenportal. Dort liegen auch deine Verträge, sodass wir sofort sehen, welche Police zuständig ist. Mit einer Servicevereinbarung wird die Bearbeitung priorisiert.
Vorbereitung, bevor etwas passiert
- Rechnungen für teure Anschaffungen digital aufbewahren.
- Einmal im Jahr die Wohnung Raum für Raum fotografieren oder filmen.
- Versicherungssummen prüfen, vor allem nach Umzug, Renovierung oder größeren Käufen.
- Wissen, wo der Haupthahn für das Wasser und der Sicherungskasten sind.
- Kontaktdaten von Versicherer oder Makler im Telefon speichern.
Der Aufwand dafür ist überschaubar. Im Ernstfall hast du dann alles zur Hand, was der Versicherer für die Regulierung braucht.